fdp-korbach

05. 09. 2010



Pressemitteilung vom 28. 07. 2010

KURTH: Gerechtigkeitslücke zwischen Tätern und Opfern des DDR-Unrechtsstaates bleibt bestehen

Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zu Rentenkürzungen für ehemalige DDR-Spitzenfunktionäre erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für die Aufarbeitung des DDR-Unrechts Patrick KURTH:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt den heute veröfföntlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die seit fünf Jahren geltenden Rentenkürzung für ehemalige DDR-Spitzenfunktionäre verfassungsgemäß ist.
Die Kürzung der Renten ist gerechtfertigt, um ein Fortwirken eines Systems der Selbstprivilegierung zu verhindern.
Allerdings bleibt eine Gerechtigkeitslücke bestehen, die der heute veröffentlichte Beschluss noch einmal in das Bewusstsein der Öffentlichkeit ruft. Viele Täter des DDR-Unrechtsstaates sind heute sozial besser gestellt als ihre Opfer. Wie das Bundesverfassungsgericht feststellt, liegen auch die den Klägern verbliebenen Renten immer noch erheblich über der Durchschnittsrente eines früheren Bürgers der DDR.

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