fdp-korbach

06. 09. 2010



Pressemitteilung vom 09. 03. 2010

AHRENDT: Besondere Beachtung des Jugendstrafrechts bei der Gesamtreform der nachträglichen Sicherungsverwahrung

BERLIN. Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:

Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung steht ganz oben auf der rechtspolitischen Agenda der Koalition. Wir brauchen endlich eine Harmonisierung der gesetzlichen Anordnungsvoraussetzungen, die sowohl das Erwachsenen- als auch das Jugendstrafrecht angemessen berücksichtigt.
Mit dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Jugendstrafen zulässig ist, gibt das Gericht weitere Anordnungskriterien für die bevorstehende Gesamtreform der Sicherungsverwahrung. Wegen der Entwicklungsreife bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist hier eine besondere Sensibilität geboten, weil eine sichere Gefährlichkeitsprognose sehr schwierig ist.

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